AKTUELLES

VERLÄNGERUNG DER CORONAHILFEN BIS ZUM JAHRESENDE 2021

24.09.2021

Entsprechend der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 08.09.2021 hat die Bundesregierung eine Verlängerung Überbrückungshilfe III Plus sowie der Neustarthilfe Plus, die wir bereits in unserem Mandanten Newsletter 07/2021 am 14.06.2021 vorgestellt haben, über den 30.09.2021 hinaus bis zum 31.12.2021 beschlossen.

Die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist überwiegend inhaltlich deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus der Monate Juli bis September. Auch in der Verlängerung ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent Voraussetzung für die Antragsberechtigung. Der Antrag ist auch weiterhin durch einen prüfenden Dritten zu stellen.

Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige (Unterstützung bis zu € 4.500,00) wurde ebenfalls bis zum Jahresende 2021 verlängert.

Nicht verlängert wurde jedoch die sogenannte Personalkostenhilfe („ Restart-Prämie “). Nach Auffassung des Gesetzgebers wurde ihr Zweck, die Erleichterung des gezielten Übergangs vom Lockdown hin zur Wiedereröffnung, erreicht.

Die Umsetzung im FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III Plus und im FAQ-Katalog zur Neustarthilfe Plus soll nach Auskunft des BMWi kurzfristig erfolgen. Anträge werden über das bekannte Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können.

Bitte beachten Sie, dass dieser Newsletter nur eine kurze Information hinsichtlich der Verlängerung und des Sachstandes umfasst. Sollten sich in der konkreten Umsetzung / den FAQs noch Neuigkeiten ergeben, die von den bisher geltenden Grundsätzen abweichen, werden wir Sie selbstverständlich gesondert informieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner in unserem Hause gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus Dortmund
Ihr hsp-Team

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Redaktionsschluss des Newsletters war der 24.09.2021, 13:00 Uhr.

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