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PRÜFERISCHE DURCHSICHT

Investoren überprüfen ihre Entscheidungen laufend und erwarten fundierte, schnell abrufbare Informationen. Hier trägt die unterjährige Finanzberichterstattung mit zuverlässigen Angaben über die Finanzen zu mehr Entscheidungssicherheit bei und gestaltet diese Entscheidungen überprüfbar. Eine prüferische Durchsicht wird deshalb mit dem Ziel durchgeführt, die Glaubhaftigkeit der im Abschluss gemachten Aussagen zu erhöhen und die Zuverlässigkeit der finanziellen Angaben zu verstärken, ohne die Finanzberichterstattung in der Intensität wie bei einer vollständigen Abschlussprüfung zu untersuchen.

Auch für nicht prüfungspflichtige Unternehmen kann eine prüferische Durchsicht ein sinnvolles Mittel sein, sich eine höhere Akzeptanz zu verschaffen, indem sie sich bescheinigen lassen, dass die erstellten Abschlüsse in wesentlichen Belangen den entsprechenden Rechnungs­legungs­grundsätzen nicht widersprechen.

Geschäftsbetrieb
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